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Ehrenamt und Geld

Ehrenamtliche Tätigkeit ist unentgeltlich. Sie ist jedoch nicht kostenlos. Die professionelle Begleitung von Ehrenamtlichen kostet Geld und bringt großen Gewinn. Deshalb sind alle Dienststellen verpflichtet, in angemessenem Umfang Haushaltsmittel einzuplanen (vgl. § 8 EAG bzw. § 6 Leitlinien Diakonie).

Im Bereich Ehrenamt und Geld geht es um eine Gratwanderung: Einerseits muss Ehrenamt unentgeltlich bleiben, darf also nicht bezahlt werden. Andererseits kann es nicht sein, dass Ehrenamtliche selbst noch Geld mitbringen müssen. Die „Zeitspende“ sollte genügen. Konkret bedeutet das: Auslagenerstattung ist selbstverständlich zu gewähren, Geldzahlungen darüber hinaus sind kritisch zu prüfen.

  • Auslagenerstattung / Erstattung von Fortbildungskosten
  • Aufwandsentschädigung
  • Steuerfreibeträge (Übungleiter- und Ehrenamtspauschale)
  • Zuwendungsbestätigung

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Die Praxishilfen zum Thema Ehrenamt und Geld

Abrechnung von Auslagen

die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind

Eine vorherige Absprache ist nötig. Eine schriftliche Vereinbarung darüber wird empfohlen.

Antrag und Abrechnung von Fortbildungskosten

Formular zur Beantragung von Kostenerstattung für Fortbildungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit sowie Abrechnung der Fortbilungskosten.