Ehrenamt und Geld
Ehrenamtliche Tätigkeit ist unentgeltlich. Sie ist jedoch nicht kostenlos. Die professionelle Begleitung von Ehrenamtlichen kostet Geld und bringt großen Gewinn. Deshalb sind alle Dienststellen verpflichtet, in angemessenem Umfang Haushaltsmittel einzuplanen (vgl. § 8 EAG bzw. § 6 Leitlinien Diakonie).
Im Bereich Ehrenamt und Geld geht es um eine Gratwanderung: Einerseits muss Ehrenamt unentgeltlich bleiben, darf also nicht bezahlt werden. Andererseits kann es nicht sein, dass Ehrenamtliche selbst noch Geld mitbringen müssen. Die „Zeitspende“ sollte genügen. Konkret bedeutet das: Auslagenerstattung ist selbstverständlich zu gewähren, Geldzahlungen darüber hinaus sind kritisch zu prüfen.
- Auslagenerstattung / Erstattung von Fortbildungskosten
- Aufwandsentschädigung
- Steuerfreibeträge (Übungleiter- und Ehrenamtspauschale)
- Zuwendungsbestätigung