Freiwilligendienste
In Deutschland gibt es drei Formen von Freiwilligendiensten. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), den Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Alle Formen stehen Jugendlichen bis zum 27. Lebensjahr offen. Der BFD hat zwei Erweiterungen mit sich gebracht: Im BFD können auch ältere Freiwillige (Ü27 / BFD27+) tätig werden und diese können sich in Teilzeit (ab 20 Std.) und kürzer als ein Jahr (FSJ, BFD und FÖJ orientieren sich demgegenüber stark an einem zwölfmonatigen Einsatz) engagieren. Als Einsatzstellen können Kirchengemeinden, diakonische und kirchliche Einrichtungen und Dienste infrage kommen.
Die Anforderungen an eine FSJ-/BFD-Einsatzstelle lauten: gemeinnützig, arbeitsmarktneutraler Einsatz sowie die Kooperation mit einem Träger (z. B. das Diakonische Werk Bayern), der die vorgeschriebene Bildungs- und Begleitarbeit im Sinne des Gesetzes übernimmt. Die Freiwilligen erhalten für ihren Einsatz Taschengeld, Verpflegung bzw. Ersatz hierfür sowie die Übernahme von Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen. Fahrtkosten werden nach Absprache übernommen. Für die vorgeschriebene Bildung und Begleitung organisiert der Träger die Bildungsseminare (FSJ / BFD: 25 Tage) bzw. Bildungstage (BFD27+: 1 Tag pro Einsatzmonat) und führt sie für die Freiwilligen kostenfrei durch. Die Rahmenbedingungen für das FÖJ sind ähnlich.