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Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Durch das Bundeskinderschutzgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, müssen in vielen Bereichen nun auch Ehrenamtliche in regelmäßigen Abständen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, für den das Jugendamt mit dem jeweiligen Träger entsprechende Vereinbarungen abschließt. In der Regel sind das jene Bereiche, in denen Träger für Maßnahmen und Projekte staatliche Zuschüsse bekommen. Dies betrifft häufig auch Kirchengemeinden oder andere kirchliche Körperschaften, wenn sie z. B. einen Kindergarten, eine Kindertagesstätte etc. betreiben oder Freizeitmaßnahmen durchführen, die entsprechend gefördert werden.

Auch für die Bereiche der kirchlichen Arbeit, die nicht als Felder der freien Kinder- und Jugendhilfe anzusehen sind, wie z. B. Kindergottesdienst oder Konfirmandenarbeit, gibt es die ausdrückliche Empfehlung des Landeskirchenamts und des Fachbeirates Ehrenamt, sich von Ehrenamtlichen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen zu lassen. Vor allem dann, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu Kindern dies erforderlich macht. Insbesondere Situationen, die einen intensiven Kontakt und den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses mit sich bringen, können ausgenutzt und / oder für sexuelle Übergriffe missbraucht werden. Art, Dauer und Intensität des Kontakts sind Kriterien zur Beurteilung, ob eine Situation durch ein hohes oder ein geringfügiges Gefährdungspotenzial für sexuelle Übergriffe oder grenzverletzendes Verhalten gekennzeichnet ist.


In der Praxis machen die unterschiedlichen Betätigungsfelder ein und desselben Trägers eine Unterscheidung fast unmöglich, denn die Jugendämter schließen die Vereinbarungen nicht nach Maßnahmen oder Projekten ab, sondern einheitlich mit einem Träger, der sich verpflichten muss, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.


Ein erweitertes Führungszeugnis gibt es nicht kostenlos. Wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt und durch den Träger bestätigt wird, kann in der Regel auf Antrag Gebührenbefreiung gewährt werden.

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Die Praxishilfen zum Thema Führungszeugnis

Aufforderung

zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Als Nachweis zur Gebührenbefreiung bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Dokumentation (pdf)

der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis

Quelle: Kirchengemeindeamt Würzburg

Dokumentation (doc)

der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis

zum Ausfüllen am PC

Quelle: Kirchengemeindeamt Würzburg