Datenschutz und Urheberrecht
Datenschutz
In vielen Bereichen der ehrenamtlichen Tätigkeit ist der Datenschutz zu berücksichtigen: u. a. Veröffentlichung von Kontaktdaten nur nach schriftlicher Zustimmung, Nutzung der Bcc-Funktion (Blindkopie) beim Versand von E-Mails an mehrere Adressaten ... Näheres dazu regelt das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Datenschutzgesetz – DSG-EKD) vom 1. Januar 2013.
Urheberrecht
Im gemeindlichen und diakonischen Alltag sind vielfach Urheberrechte betroffen, z. B. Kopieren von Noten und Liedern, Veranstaltung von Konzerten, Organisation eines Disco- oder DVD-Abends der Jugend, Verwendung von Bildern im Jahresbericht, Gemeindebrief und auf der Homepage, Abspielen von Musik vom CD-Player während der Kindergruppe oder des Seniorentanzes. Normalerweise ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken nicht unentgeltlich möglich. Zwischen der EKD und den jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaften (insbesondere GEMA, VG Musikedition) gibt es jedoch Pauschalverträge, die in bestimmten Fällen eine gesonderte Meldung und / oder Vergütung entbehrlich machen. Die bestehenden Verträge decken aber nicht alles ab! Um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, sollten Sie sich vorab informieren.
Diakonische Einrichtungen (z. B. Altenheim, Diakoniestation oder Kindertagesstätte) fallen nur dann unter die Pauschalverträge der EKD, wenn die Kirchengemeinde Trägerin der Einrichtung ist.