Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Für alle Ehrenamtlichen wie für die beruflich Mitarbeitenden müssen eine sicherheitstechnische und eine arbeitsmedizinische Betreuung vorgehalten werden. Diese Vorgaben werden für das „Unternehmen Kirche“ oder die diakonische Einrichtung mit den dafür eingesetzten Fach- und Ortskräften für Arbeitssicherheit und mit Betriebsärzten umgesetzt. Ansprechpartner sind die örtlichen kirchlichen Verwaltungsstellen oder die Einrichtung bzw. der Träger.
Gesetzliche Grundlagen für den Arbeitsschutz sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) sowie die Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV).