Start  Gut zu Wissen  Prävention sexueller Gewalt

Aktiv gegen Missbrauch

Christlicher Glaube und sexualisierte Gewalt sind unvereinbar

Sexualisierte Gewalt – sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sexuelle Belästigung und Grenzüberschreitungen kommen vor – leider auch in der Kirche. Mit dem christlichen Glauben ist das unvereinbar. Es widerspricht all dem, wofür wir als Kirche stehen. Nach christlichem Verständnis besitzt jeder Mensch die gleiche Würde, egal welches Geschlecht, welches Alter, welche Hautfarbe oder welch körperliche oder psychische Verfassung er hat. Menschen im Glauben und Leben zu stärken, Gemeinschaft und Vertrauen zu ermöglichen, das ist unser Ziel. Sexuelle Belästigung, Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt sind dagegen entwürdigend. Sie sind Ausdruck von Selbstüberhöhung und Machtmissbrauch – sie verursachen Angst, Leid und Zerstörung.

Wir verurteilen sexualisierte Gewalt aufs Schärfste

Es beschämt uns, dass Menschen, die Gemeinschaft, Trost oder Orientierung bei uns gesucht haben, stattdessen ausgenutzt und erniedrigt wurden und sexualisierte Gewalt erfahren haben. Betroffene kämpfen mit den Folgen häufig ein Leben lang. Betroffene im kirchlichen Kontext haben durch ihre Erfahrung oft auch den Zugang zum Glauben als Kraftquelle verloren. Deshalb verurteilen wir sexualisierte Gewalt aufs Schärfste.

Kirche und Diakonie sollen sichere Orte sein

Wir können Vergangenes nicht ungeschehen oder einfach wiedergutmachen. Aber wir können und wollen aktiv Vergangenes aufarbeiten, Betroffene unterstützen und mit ihnen nach neuen gemeinsamen Wegen suchen. Kirche und Diakonie sollen sichere Orte sein. Schutz vor sexualisierter Gewalt geht uns alle an. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben in Würde und Achtung der körperlichen und geistlichen Selbstbestimmung. Dafür stehen wir als Kirche und dafür setzen wir uns aktiv ein.

Prävention und Schutzkonzept

Für uns ist es sehr wichtig, dass diese Haltung in unserem täglichen Handeln deutlich zum Ausdruck kommt. Aus diesem Grund arbeiten wir an einem Schutzkonzept in dem klare Leitlinien und präventive Maßnahmen beschrieben sind. So gehört es für uns dazu, dass sich alle unsere Mitarbeitenden an einen Verhaltenskodex halten, sich zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt schulen und wissen, wie sie bei einem Verdacht von sexualisierter Gewalt handeln sollen.

 

Ausführliche Informationen und Hilfe finden Sie auf der Homepage der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt: aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de

 

 

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Durch das Bundeskinderschutzgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, müssen in vielen Bereichen nun auch Ehrenamtliche in regelmäßigen Abständen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, für den das Jugendamt mit dem jeweiligen Träger entsprechende Vereinbarungen abschließt. In der Regel sind das jene Bereiche, in denen Träger für Maßnahmen und Projekte staatliche Zuschüsse bekommen. Dies betrifft häufig auch Kirchengemeinden oder andere kirchliche Körperschaften, wenn sie z. B. einen Kindergarten, eine Kindertagesstätte etc. betreiben oder Freizeitmaßnahmen durchführen, die entsprechend gefördert werden.

Auch für die Bereiche der kirchlichen Arbeit, die nicht als Felder der freien Kinder- und Jugendhilfe anzusehen sind, wie z. B. Kindergottesdienst oder Konfirmandenarbeit, gibt es die ausdrückliche Empfehlung des Landeskirchenamts und des Fachbeirates Ehrenamt, sich von Ehrenamtlichen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen zu lassen. Vor allem dann, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu Kindern dies erforderlich macht. Insbesondere Situationen, die einen intensiven Kontakt und den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses mit sich bringen, können ausgenutzt und / oder für sexuelle Übergriffe missbraucht werden. Art, Dauer und Intensität des Kontakts sind Kriterien zur Beurteilung, ob eine Situation durch ein hohes oder ein geringfügiges Gefährdungspotenzial für sexuelle Übergriffe oder grenzverletzendes Verhalten gekennzeichnet ist.


In der Praxis machen die unterschiedlichen Betätigungsfelder ein und desselben Trägers eine Unterscheidung fast unmöglich, denn die Jugendämter schließen die Vereinbarungen nicht nach Maßnahmen oder Projekten ab, sondern einheitlich mit einem Träger, der sich verpflichten muss, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.


Ein erweitertes Führungszeugnis gibt es nicht kostenlos. Wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt und durch den Träger bestätigt wird, kann in der Regel auf Antrag Gebührenbefreiung gewährt werden.

Finde Praxishilfen für Dein Ehrenamt zum Thema

Die Praxishilfen zum Thema Führungszeugnis

Aktiv gegen Missbrauch

Die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt ist die richtige Anlaufstelle, wenn es um Schulung und Prävention zum Thema geht. Betroffene finden hier Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Haupt- und Ehrenamtliche finden hier Unterstützung in Form von Beratung, Interventionstipps und viel Fachwissen .

https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/

Aufforderung

zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Als Nachweis zur Gebührenbefreiung bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Dokumentation (pdf)

der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis

Quelle: Kirchengemeindeamt Würzburg

Dokumentation (doc)

der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis

zum Ausfüllen am PC

Quelle: Kirchengemeindeamt Würzburg